Es ist alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit  - nur wie ?

Im Artikel 4 der DORA Verordnung wird ausdrücklich auf eine individuelle Umsetzung in einem angemessenen Verhältnis nach dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ verwiesen, in dem die Faktoren Größe und Gesamtrisikoprofil sowie die Art, der Umfang und die Komplexität der Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte relevant sind.


Der Artikel 4 der DORA Verordnung in Klarschrift


Die Organisation der Kreditinstitute der Genossenschaftlichen FinanzGruppe sowie der Sparkassen sind im europäischen Finanzsystem speziell. Dieses wurde in der DORA Verordnung nicht oder unzulänglich berücksichtigt. 

Die Spannweite der Institute, was die definierten Parameter angeht ist zudem enorm, sodass das angemessene Verhältnis der Umsetzung eine wichtige individuelle Rolle für die Belastbarkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen (personell/finanziell/technologisch) der einzelnen Institute, spielt.

Für die Frage der Abbildung der Faktoren und die Nachvollziehbarkeit der individuellen Parameter, haben wir ein Analyse Tool speziell für Kreditinstitute die ihre IT an ein Mehrmandantenzentrum ausgelagert haben, mit entsprechender Systematik konzipiert. 

Die Paramter 1 bis 5 (Größe/Gesamtrisikoprofil/Art,Umfang, Komplexität der Dienstleistungen/Art,Umfang, Komplexität der Tätigkeiten/Art,Umfang, Komplexität der Geschäfte) werden dabei zu einer Benchmark ins Verhältnis gesetzt, um einen individuellen Faktor zu ermitteln.

Beim unkompliziertesten Parameter der "Größe" ist dieses z. B. in einer Volks- oder Raiffeisenbank, das Verhältnis zur aktuell größten regionalen Geno-Bank in Deutschland.

Ein Punktesystem bildet diese Parameter ab und aggregiert als Ergebnis eine Verhältnismäßigkeitskennziffer.

Jeder Parameter wird gleichwertig mit einer Punktzahl von maximal 100 bewerte, sodass die Summe einer höchstmögliche Punktzahl von 500 ergeben kann.

Dieses Analyse Tool soll in zukünftigen Prüfungen eine relevante Unterstützung zu dokumentierten und nachvollziehbaren Auslegung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ermöglichen. 

Dieses Analyse Tool soll in zukünftigen Prüfungen eine relevante Unterstützung zu dokumentierten und nachvollziehbaren Auslegung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ermöglichen. 

Mit IT-Auditoren können somit die individuellen und angemessenen Umsetzungseinwertungen aus der DORA GAP-Analyse lösungs- und zielorientiert diskutiert und einvernehmlich mit Bezug auf die Verhältnismäßigkeitsanalyse beurteilt werden.

Ebenso bietet diese Analyse eine gute Gelegenheit, von den in diesem komplexen Thema nicht mehr zeitgemäßen und undifferenzierten "schwarz/weiß" Bewertungen wegzukommen.


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